Aktuelles
Zur öffentlichen Diskussion !!!
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Antragsinhalt: Änderung des Thüringer KAG und der Eigenbetriebsverordnung
sowie weiterer Gesetzlichkeiten im Bund und in Thüringen als
Voraussetzung
„ bezahlbarer Wasserver- und Abwasserentsorgung in Thüringen „
im zusammengefaßten Entwurf aus den Anträgen zum Landes-
parteitag in Zeulenroda Nr 34 und 70 sowie im Ergebnis des
Urteils v 23.04.09 sowie der Sitzung des Thür.Landtages am
07.05.09:::
Antragsteller: Helmut Deubner (Nr 70 und Anmerkungen), Norbert Ortloff Nr 34), u.a.
Die FDP (des LandkreisesGotha) spricht sich auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge , Beispielhaft und Thüringengerecht bei der Wasser- und Abwasserwirtschaft für
- eine von allen Bürgern bezahlbare Daseinsvorsorge Wasser auf der Grundlage einer
zukunftsweisenden Landes-, Regional- und Kommunaler Planung insbesondere aktualisierter Bauleitplanung, Gestaltungssatzung u.ä. ,
- eigenständige und unternehmerisch/kaufmännisch geführte bürgernahe Ver- und
Entsorgungsbetriebe mit wirtschaftlichen Strukturen sowie privatrechtlichen Verträgen mit verbriefter Gestaltungsfreiheit ,
- verbrauchsabhängige Kostenteilung mit Wasser- und Abwasserpreisen/-gebühren die kostendeckend sind, deren Gewinnquote sich aber nur an den Betriebsnotwendigkeiten orientiert ,
- Festlegungen von landesweiten normativen Baukostenzuschüssen zum Schutz der
Bürger vor übertriebenem Aufwand bei den Beiträgen für die Errichtung der Versorgungs-Entsorgungsanlagen und steuerliche Berücksichtigung dieser Investitionen als Zweiterschließung
aus.
Die FDP ist gegen ein starres umlagenbezogenes verbrauchsunabhängiges Gebühren- und Beitragssystem.
Kalte Enteignung durch unangemessene Beiträge lehnt die FDP ab !
Wir sind für einen Einstieg in den Ausstieg aus dem Kommunalabgabengesetz !
Dabei gilt es die finanzielle Belastbarkeit der Bürger sowie das Recht der Kommunen auf kommunale
Selbstverwaltung und die Erhaltung des Gemeinwohl`s und des Rechtsfriedens in den Kommunen zu
beachten.
Die FDP wird sich einsetzen für:
- kurzfristige ( bis 31.12.2009) fundierte Übergangs-Änderung des geltenden KAG nach den
Anforderungen des aktuellen Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes,
- mittelfristige (bis Ende der kommenden Legislaturperiode) Reform und
Neufassung des KAG sowie tangierender Landes- sowie Bundesgesetze,
- eigene Entscheidung der Kommunen zu privat-rechtlichen oder
öffentlich-rechtlichen kommunalen Einrichtungen der Wasserver-und -entsorgungsbetriebe,
dem Gemeinwohl der Bürger angepaßte betriebswirtschaftlich kalkulierte notwendige
Baukostenzuschüsse für Grundstücksanschlüsse oder gleichwertige Mindestbeitrags-
sätze sowie mit Rechtssicherheit und Vertrauensschutz versehene rückwirkende bereits
abgewickelte Beiträge in Höhe eines einheitlich festzulegenden Mindestbeitragssatzes des
festgestellten Beitrages ,
- verbrauchsabhängige Preise oder Gebühren für alle Nutzer der Einrichtungen,
- solidarische Finanzierung durch alle Nutzer und Aufgabenträger der Daseinsvorsorge
und durch das Land (Steuerzahler)
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