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Antragsinhalt:            Änderung des Thüringer KAG   und der Eigenbetriebsverordnung 

                                   sowie weiterer  Gesetzlichkeiten im Bund und in Thüringen als

                                   Voraussetzung

                                    „ bezahlbarer  Wasserver- und Abwasserentsorgung in Thüringen „

                                   im zusammengefaßten  Entwurf aus den Anträgen  zum Landes- 

                                   parteitag in Zeulenroda Nr 34 und 70 sowie im Ergebnis des

                                   Urteils v 23.04.09 sowie der Sitzung des Thür.Landtages  am 

                                   07.05.09:::

Antragsteller:               Helmut Deubner (Nr 70 und Anmerkungen), Norbert Ortloff Nr 34), u.a.  

                                                             hk.deubner@t-online.de

                                  

 

 

Die FDP (des LandkreisesGotha) spricht sich auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge , Beispielhaft und Thüringengerecht bei der Wasser- und Abwasserwirtschaft  für

 

-   eine von allen Bürgern bezahlbare Daseinsvorsorge Wasser auf der Grundlage einer

zukunftsweisenden Landes-, Regional- und  Kommunaler Planung insbesondere  aktualisierter Bauleitplanung, Gestaltungssatzung u.ä. ,

 

-   eigenständige und unternehmerisch/kaufmännisch geführte bürgernahe Ver- und

Entsorgungsbetriebe mit wirtschaftlichen Strukturen sowie privatrechtlichen Verträgen mit verbriefter Gestaltungsfreiheit ,

 

-          verbrauchsabhängige Kostenteilung mit Wasser- und Abwasserpreisen/-gebühren  die kostendeckend sind, deren Gewinnquote sich aber nur an den Betriebsnotwendigkeiten orientiert ,

 

-         Festlegungen  von landesweiten normativen Baukostenzuschüssen  zum Schutz der

Bürger vor übertriebenem Aufwand bei den Beiträgen für die Errichtung der Versorgungs-Entsorgungsanlagen und steuerliche Berücksichtigung dieser Investitionen als Zweiterschließung

aus.

 

Die  FDP  ist  gegen  ein  starres  umlagenbezogenes  verbrauchsunabhängiges  Gebühren-  und  Beitragssystem.

   

       Kalte Enteignung durch unangemessene Beiträge lehnt die FDP ab !

         

          Wir sind für einen Einstieg in den Ausstieg aus dem Kommunalabgabengesetz !   

    Dabei  gilt  es  die  finanzielle  Belastbarkeit der Bürger  sowie das Recht  der Kommunen auf  kommunale 

    Selbstverwaltung  und  die  Erhaltung des  Gemeinwohl`s und  des  Rechtsfriedens  in  den  Kommunen  zu 

    beachten.

               

  Die FDP wird sich einsetzen für:

        -    kurzfristige ( bis 31.12.2009) fundierte Übergangs-Änderung des geltenden KAG nach den

             Anforderungen des aktuellen Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes,

       -     mittelfristige (bis Ende der kommenden  Legislaturperiode)  Reform und

             Neufassung des KAG sowie  tangierender  Landes- sowie  Bundesgesetze,

       -     eigene Entscheidung der Kommunen zu privat-rechtlichen oder

            öffentlich-rechtlichen kommunalen Einrichtungen der Wasserver-und -entsorgungsbetriebe,

            dem Gemeinwohl der Bürger angepaßte betriebswirtschaftlich kalkulierte notwendige

       Baukostenzuschüsse für Grundstücksanschlüsse oder gleichwertige Mindestbeitrags-

             sätze sowie mit  Rechtssicherheit und Vertrauensschutz  versehene rückwirkende bereits

             abgewickelte  Beiträge in Höhe eines einheitlich festzulegenden Mindestbeitragssatzes des 

              festgestellten Beitrages ,

        -    verbrauchsabhängige Preise  oder  Gebühren  für alle  Nutzer der Einrichtungen,       

  -     solidarische  Finanzierung durch alle  Nutzer und Aufgabenträger der Daseinsvorsorge

        und durch das Land (Steuerzahler)                

 

mehr zu diesem Thema erfahren sie unter nachfolgendem Link:

 

 

 

 


 

 

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