Bezahlbare Daseinsvorsorge zur Wasserversorgung und -entsorgung

FDP fordert schnellen Einstieg in den Ausstieg aus dem Kommunalabgabengesetz

 

„Die FDP des Landkreises Gotha spricht sich auf dem Gebiet der Wasser- und Abwasserwirtschaft  für eine von allen Bürgern bezahlbare Daseinsvorsorge auf der Grundlage einer zukunftsweisenden Landes-, Regional- und  Kommunalplanung aus“, erklärte heute der stellvertretende Kreisvorsitzende Helmut Deubner mit Blick auf die Ankündigung der Landesregierung zu einer Neuregelung der Abwasserbeiträge noch in dieser Wahlperiode. „Dabei  gilt  es  die  finanzielle  Belastbarkeit der Bürger  sowie das Recht  der Kommunen auf  kommunale  Selbstverwaltung  und  die  Erhaltung des  Gemeinwohl`s und  des  Rechtsfriedens  in  den  Kommunen  zu  beachten“.  Die Liberalen sprechen sich zum Schutz der Bürger vor übertriebenen Abgabe für eine verbrauchsabhängige Kostenteilung mit Wasser- und Abwasserpreisen oder auch -gebühren die kostendeckend sind aus sowie für Festlegungen von landesweiten normativen Baukostenzuschüssen oder Mindestbeiträgen in Höhe von 10% der anrechenbaren Kosten je nach Leistungsfähigkeit der Kommunen. Auch eine   steuerliche Berücksichtigung dieser Investitionen  als Zweitinvestition sollte  in Betracht gezogen werden,so Deubner.“ Den Kommunen muß es endlich freigestellt werden ob  überhaupt und in welcher Höhe Beiträge auf den Strassenausbau  und für leitungsgebundene Medien erhoben werden“ ergänzte der stellv.Vorsitzenden der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker (VLK) Norbert Ortloff.“. „Kalte Enteignung durch unangemessene Beiträge ,darunter auch die Strassenausbaubeiträge ,lehnt die FDP ab“, so Martin Steinbrück, der sich auf Listenplatz 4 für die Kreistagswahl besonders für die Problematik engagiert. „Die FDP ist  für einen schnellen Einstieg in den Ausstieg aus dem Kommunalabgabengesetz verbunden mit der  Beseitigung des Satzungschaos“.  Man werde sich im neuen Landtag für eine kurzfristige fundierte Übergangs-Änderung des geltenden Kommunalabgabengesetzes nach den Anforderungen des aktuellen Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes sowie mittelfristige um eine Reform und  Neufassung des KAG sowie einen Anschub der notwendigen Änderungen tangierender  Landes- sowie  Bundesgesetze einsetzen. Gesetzesänderungen mit Kosmetischen Retuschen wie seitens der CDU Landesregierung  in  2004 mittels der Streichung einer Beitragsart aber auch der vollmundig angekündigte  Gesetzesvorschlag vom Mai 2009 der Landtagsfraktion „Die Linke“für ein Übergangsgesetz stellen  in den Augen der FDP keine Lösung der anstehenden Probleme dar.

 

Gotha, den 25.05.2009