Bezahlbare Daseinsvorsorge zur Wasserversorgung und -entsorgung
FDP fordert schnellen Einstieg in den Ausstieg aus dem Kommunalabgabengesetz
„Die FDP des Landkreises Gotha spricht sich auf dem Gebiet der Wasser- und Abwasserwirtschaft für eine von allen Bürgern bezahlbare Daseinsvorsorge auf der Grundlage einer zukunftsweisenden Landes-, Regional- und Kommunalplanung aus“, erklärte heute der stellvertretende Kreisvorsitzende Helmut Deubner mit Blick auf die Ankündigung der Landesregierung zu einer Neuregelung der Abwasserbeiträge noch in dieser Wahlperiode. „Dabei gilt es die finanzielle Belastbarkeit der Bürger sowie das Recht der Kommunen auf kommunale Selbstverwaltung und die Erhaltung des Gemeinwohl`s und des Rechtsfriedens in den Kommunen zu beachten“. Die Liberalen sprechen sich zum Schutz der Bürger vor übertriebenen Abgabe für eine verbrauchsabhängige Kostenteilung mit Wasser- und Abwasserpreisen oder auch -gebühren die kostendeckend sind aus sowie für Festlegungen von landesweiten normativen Baukostenzuschüssen oder Mindestbeiträgen in Höhe von 10% der anrechenbaren Kosten je nach Leistungsfähigkeit der Kommunen. Auch eine steuerliche Berücksichtigung dieser Investitionen als Zweitinvestition sollte in Betracht gezogen werden,so Deubner.“ Den Kommunen muß es endlich freigestellt werden ob überhaupt und in welcher Höhe Beiträge auf den Strassenausbau und für leitungsgebundene Medien erhoben werden“ ergänzte der stellv.Vorsitzenden der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker (VLK) Norbert Ortloff.“. „Kalte Enteignung durch unangemessene Beiträge ,darunter auch die Strassenausbaubeiträge ,lehnt die FDP ab“, so Martin Steinbrück, der sich auf Listenplatz 4 für die Kreistagswahl besonders für die Problematik engagiert. „Die FDP ist für einen schnellen Einstieg in den Ausstieg aus dem Kommunalabgabengesetz verbunden mit der Beseitigung des Satzungschaos“. Man werde sich im neuen Landtag für eine kurzfristige fundierte Übergangs-Änderung des geltenden Kommunalabgabengesetzes nach den Anforderungen des aktuellen Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes sowie mittelfristige um eine Reform und Neufassung des KAG sowie einen Anschub der notwendigen Änderungen tangierender Landes- sowie Bundesgesetze einsetzen. Gesetzesänderungen mit Kosmetischen Retuschen wie seitens der CDU Landesregierung in 2004 mittels der Streichung einer Beitragsart aber auch der vollmundig angekündigte Gesetzesvorschlag vom Mai 2009 der Landtagsfraktion „Die Linke“für ein Übergangsgesetz stellen in den Augen der FDP keine Lösung der anstehenden Probleme dar.
Gotha, den 25.05.2009