Gothaer FDP begrüßt Überprüfung des Kommunalen
Finanzausgleichs
Panse: „Land spart nur auf Kosten der Kommunen“
„Die Liberalen im Kreis Gotha begrüßen die angestrebte
verfassungsrechtliche Überprüfung des Kommunalen
Finanzausgleichs (KFA)“, erklärte der FDP-Kreisvorsitzende
Jens Panse heute nach einer Vorstandssitzung seiner Partei
in Tabarz. Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag hatte
angekündigt, ein Verfahren gegen den Kommunalen
Finanzausgleich anzustrengen. Im Kern geht es dabei um die
Frage, in welcher Art und Weise die vom Land zur Verfügung
gestellten Mittel auf die 951 Städte und Gemeinden in
Thüringen verteilt werden. Die in derselben Frage erhobene
Verfassungsbeschwerde dreier Thüringer Gemeinden, darunter
Bad Langensalza, wurde mit Urteil vom 18. März dieses Jahres
aus formalen Gründen ohne inhaltliche Prüfung
zurückgewiesen. Diese inhaltliche Prüfung wird nun im Wege
des angestrebten Normenkontrollverfahrens möglich sein.
Panse hofft, dass die kleineren Gemeinden nach einer
entsprechenden Klärung günstiger gestellt würden. Der vom
Gesetzgeber derzeit vorgesehene Korridor von drei Prozent
für Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung würde nicht der
Lebenswirklichkeit gerecht, so der FDP-Kreisvorsitzende, der
selbst stellvertretender Bürgermeister in Dachwig ist. Zudem
würden fiktive Einnahmen, wie aus der konjunkturanfälligen
Gewerbesteuer, zur Berechnung herangezogen. „Angesichts der
immer dramatischeren Haushaltslage vieler Kommunen,
hervorgerufen durch wachsende Aufgaben bei zugleich
sinkenden Einnahmen, ist eine angemessene Finanzausstattung
über den KFA überlebenswichtig“, so Panse.
In dem vom Dachwiger Gemeinderat gestern verabschiedeten
Nachtragshaushalt, musste seine Kommune eine Kürzung der
Schlüsselzuweisungen durch das Land in Höhe von 40.500 Euro
gegenüber dem Vorjahr hinnehmen. Dem gegenüber stehen
lediglich 22.000 Euro mehr für die erhöhten Aufwendungen im
Bereich der Kindertagesstätten. Als „Taschenspielertricks“
bezeichnet der FDP-Kreisvorsitzende daher die vollmundigen
Ankündigungen der Landesregierung zum neuen
Kindertagesstättengesetz.
Gotha, den 02.06.2010